Gebäudeenergieberatung
Energie-Einspar-Verordnung EnEV 2009/2007/2004
EnEV 2009
Zum 1.10.2009 ist die nächste Novellierung der EnEV in Kraft getreten. Im Durchschnitt wurde die Anforderung an Neubauten und Sanierung im Altbau noch einmal um 30% verschärft. Desweiteren müssen wir seit dem 1.1.2009 bei Neubauten mindestens 15% regenerative Heizenergie einsetzen. siehe auch: EEWärmeG.
Eine Gebäudeenergieberatung ist für Sie somit unverzichtbar bei Neubauten und Sanierungen von Altbauten. Bei Neubauten muss ein EnEV Nachweis gemäß EnEV 2009 erbracht werden, welcher mit dem Bauantrag zusammen vorgelegt werden muss. Dieser beinhaltet unter anderem Informationen über den sommerlichen Wärmeschutz sowie den Mindestwärmeschutz der Gebäudehülle. Bei einer Altbausanierung muss eine CO2-Einsparung nachgewiesen werden und die Aufrechterhaltung sowie den Schutz der Gebäudesubstanz. Der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für Sanierungsmaßnahmen im Altbaubestand kommt hierbei eine große Bedeutung zu.
Jeder Eigentümer eines neuen Gebäudes muss seinen Wärmebedarf anteilig aus Erneuerbaren Energien decken. Das gilt auch, wenn die Immobilie vermietet wird. Jeder Eigentümer ist frei, selbst zu entscheiden, welche Energiequelle er nutzen möchte. Je nach örtlichen Gegebenheiten kann es sinnvoller sein, Solarthermie, Geothermie, Biomasse oder Umweltwärme zu nutzen.
Das Wärmegesetz legt fest, dass spätestens im Jahr 2020 14% der Wärme in Deutschland aus Erneuerbaren Energien stammen sollen. Das Gesetz hat drei Säulen:
- erstens – die Nutzungspflicht: Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssen Erneuerbare Energien für ihre Wärmeversorgung nutzen. Diese Pflicht trifft alle Eigentümer, egal ob Private, Staat oder Wirtschaft. Genutzt werden können alle Formen von Erneuerbaren Energien, auch in Kombination. Wer keine Erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere Klima schonende Maßnahmen ergreifen: Eigentümer können ihr Haus stärker dämmen, Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung nutzen.
- zweitens – die finanzielle Förderung: Die Nutzung Erneuerbarer Energien wird auch in Zukunft finanziell gefördert. Das bestehende Marktanreizprogramm, ein Förderinstrument der Bundesregierung, erhält mehr Geld. Die Mittel werden auf bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr aufgestockt. Das bedeutet mehr Planungssicherheit für Investoren.
- drittens – Wärmenetze: Das Gesetz erleichtert den Ausbau von Wärmenetzen. Es sieht vor, dass Kommunen auch im Interesse des Klimaschutzes den Anschluss und die Nutzung eines solchen Netzes vorschreiben können.
Gebäudeeigentümer werden somit über das Marktanreizprogramm gefördert. Dieses Förderprogramm der Bundesregierung hat sich bewährt und wird fortgeführt.
Sollten auch Sie einen Neubau oder die Sanierung eines Altbaus planen, fordern Sie eine Energieberatung an!