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Änderungen in den KfW-Programmen Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren

Bereits im vergangenen Jahr hatte die KfW einige Änderungen, wie die Streichung alter und die Einführung neuer Förderstufen für die KfW-Effizienzhäuser angekündigt.

Mit weiteren Anpassungen, die teilweise auch Einfluss auf die Bearbeitungsprozesse haben, folgt die KfW aktuellen Entwicklungen und vereinheitlichen unser Förderangebot weiter.

Die im vergangenen Jahr eingeführte Programmstruktur und die neuen KfW-Effizienzhäuser werden am Markt sehr gut angenommen, wie die weiterhin hohe Nachfrage in den Programmen belegt. Durch die anstehenden Änderungen bleibt daher die Programmstruktur unverändert.

Insgesamt sieht die KfW einen deutlichen Trend der Nachfrage hin zu den energetisch anspruchsvolleren Förderniveaus. Die Einstiegsförderstufen der KfW-Effizienzhäuser sind, nach Novellierung der Energieeinsparverordnung im Oktober 2009 (EnEV2009), nur noch geringfügig anspruchsvoller als das ordnungsrechtlich geforderte Mindestniveau. Als letzte Stufe der zeitversetzten Umsetzung der EnEV2009 werden daher die beiden Stufen (KfW-Effizienzhaus 130 im Programm Energieeffizient Sanieren und KfWEffizienzhaus
85 im Programm Energieeffizient Bauen) wie bereits im vergangenen Jahr mit Rundschreiben vom 04.8.2009 angekündigt zum 01.07.2010 entfallen.

Gleichzeitig führt die KfW, dem Trend zu energetisch anspruchsvolleren Niveaus folgend, neue anspruchsvolle Förderniveaus für das KfW-Effizienzhaus ein. Dabei gilt weiterhin das Motto: Je kleiner die Zahl desto besser das energetische Niveau und desto besser die Förderung. Damit stehen zukünftig die folgenden KfW-Effizienzhäuser zur Verfügung:

Energieeffizient SanierenEnergieeffizient Bauen
KfW-Effizienzhaus11510085705540
Qp115%100%85%70%55%40%
Ht'130%115%100%85%70%55%

Die Stufen KfW-Effizienzhaus 55 und 40 erfordern aufgrund des hohen technischen Anspruchs besondere Maßnahmen, um die Qualität der durchgeführten Maßnahmen und das vom Bauherrn gewünschte Ergebnis sicherzustellen. Neben den Bestätigungen des Sachverständigen bei Antragstellung und nach Durchführung der Maßnahmen ist daher in diesen Förderstufen sowohl im Neubau als auch in der Sanierung die Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen Pflicht. Die Anforderungen an Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (Programm Nr. 152) bleiben bis auf leichte Anpassungen der Anforderungen an Wärmepumpen unverändert. Wie mit Rundschreiben vom 29.04.2010 angekündigt, werden Kreditnehmer ab dem 01.07.2010 auch im Programm Energieeffizient Bauen einen Tilgungszuschuss erhalten.

Für die Förderstufen im Programm Energieeffizient Bauen gilt dann ein einheitlicher Zinssatz. Die Differenzierung der Förderung erfolgt über die Höhe des Tilgungszuschusses. Die Programmnummer 154 entfällt. Der Bearbeitungsprozess erfolgt analog zum Programm Energieeffizient Sanieren. Mit der „Bestätigung nach Durchführung“ bestätigen der Endkreditnehmer und der Sachverständige das erreichte energetische Niveau. Die Hausbank bestätigt mit ihrer Unterschrift den fristgerechten Mitteleinsatz für das geförderte Gebäude. Der Tilgungszuschuss wird auf die nach dem Tilgungsplan zuletzt fälligen Raten angerechnet (d.h. Beibehaltung der vierteljährlichen Annuitäten bei Verkürzung der Gesamtlaufzeit des Darlehens). Die im Programm Energieeffizient Sanieren wahlweise angebotene Reduzierung der vierteljährlichen Annuitäten bei Beibehaltung der Gesamtlaufzeit des Darlehens wird dann nicht mehr angeboten. Die Änderungen gelten für alle Anträge, die ab dem 01.07.2010 bei der KfW eingehen. Bis zum 30.06.2010 (Eingang des vollständigen Antrags bei der KfW) werden Anträge nach den derzeitigen Programmbedingungen behandelt.

Außerdem werden ab dem 01.07.2010 auch im Programm Energieeffizient Sanieren einheitliche Zinssätze für Einzelmaßnahmen und die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus eingeführt. Die Differenzierung der Förderintensität erfolgt dann insbesondere über die Höhe der Tilgungszuschüsse. Damit wird die Förderung für die Kreditnehmer einfacher und transparenter. Die Neustrukturierung der (Tilgungs-)Zuschüsse erfolgt, wie Sie den neuen Merkblättern entnehmen können, zum 01.07.2010.

Die neuen Programm-Merkblätter können im Internet von der Homepage www.kfwfoerderbank.de oder im Archiv des KfW Beraterforums (www.kfw-beraterforum.de) herunter geladen sowie über den zentralen Bestellservice der KfW bezogen werden.

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