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Fotovoltaik: Vergütung für Solarstrom sinkt ab 1. Juli 2010 – Eigenverbrauch künftig stärker gefördert

Die künftige Vergütung für Solarstrom soll an die aktuelle Marktentwicklung angepasst werden: Für Dachanlagen sinkt die Vergütung in diesem Jahr zusätzlich einmalig um 16 Prozent, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig um elf Prozent und bei sonstigen Flächen um 15 Prozent. Die Regelungen treten zum 01. Juli 2010 in Kraft.

Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Die Formulierungshilfe wird nun von den Regierungsfraktionen in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht.vDie Zielmarke für das jährliche Ausbauvolumen von Solarstrom wird von 1.700 Megawatt auf 3.500 Megawatt nahezu verdoppelt.

Außerdem wird die jährliche Absenkung der Vergütung, die so genannte Degression, stärker an das Marktwachstum angepasst. Wird das Ausbauziel von jährlich 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um zwei Prozent und im Jahr 2011 um drei Prozent pro 1.000 Megawatt zusätzlichem Ausbauvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von neun Prozent hinaus. Unterschreitet das Marktwachstum die Untergrenze von 2.500 Megawatt, sinken die Vergütungssätze langsamer.

Darüber hinaus wird der Eigenverbrauch von Strom aus Fotovoltaikanlagen künftig stärker gefördert. Privathaushalte, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen, gewinnen künftig acht statt drei Cent pro Kilowattstunde. Von der stärkeren Förderung des Eigenverbrauchs, profitiert zudem auch das Gewerbe, denn die Regelung wird auf Anlagen bis zu einer Größe von 800 Kilowatt ausgedehnt.

Die Maßnahmen des Entwurfs im Überblick

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