Änderungen in den KfW-Programmen für Energieeffizientes Bauen und Sanieren
Die unerwartet hohe Nachfrage in den Programmen für Energieeffizientes Bauen und Sanieren macht es notwendig, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel des Haushalts 2010 einige Maßnahmen umzusetzen.
Die Zinssätze in den folgenden Programmen:
• „Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus“ (Programm-Nr.: 151),
• „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ (Programm-Nr.: 152),
• „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (Programm-Nr.: 218) und
• „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Programm-Nr.: 157)
werden ab dem 17.08.2010 moderat erhöht.
Die aktuellen Zinssätze können Sie der Übersicht entnehmen. In der Übersicht wird auch das „Gültig ab“- Datum zu den einzelnen Zinssätzen ausgewiesen. Die in Kombination mit den Krediten im Programm „Energieeffizient Sanieren“ gewährten Tilgungszuschüsse sowie die Zinsen und Tilgungszuschüsse im Programm „Energieeffizient Bauen“ (Programm-Nr.: 153) bleiben unverändert.
Einstellung der Förderung von Einzelmaßnahmen (Programm-Nr.: 152/430)
Im Programm „Energieeffizient Sanieren“ wird die Förderung der Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante eingestellt. Das Förderangebot der KfW-Effizienzhäuser bleibt in beiden Varianten unverändert bestehen. Die bislang im Programm „Energieeffizient Sanieren– Einzelmaßnahmen“ förderfähigen Maßnahmen können im Programm „Wohnraum Modernisieren“ (Programm-Nr.: 141) zu den dort geltenden Programmbestimmungen beantragt werden.
Anträge zur Förderung von Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante können mit Posteingang bei der KfW bis einschließlich zum 31.08.2010 gestellt werden. Die fristwahrende Antragstellung per Fax vorab ist in der Kreditvariante (Programm 152) entsprechend den geltenden Regelungen möglich (nur mit vollständig ausgefülltem Antragsformular, mit Unterschriften vom Antragsteller und durchleitenden Kreditinstitut, wobei der Posteingang des Originalantrags spätestens 10 Bankarbeitstage nach Datum Faxeingang erfolgen muss).
Einstellung der Förderung von Maßnahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“ mit Ausnahme des Zuschusses für Baubegleitung (Programm-Nr.: 431)
Darüber hinaus werden ab 01.09.2010 die Förderung von Maßnahmen der Sonderförderung im Programm „Energieeffizient Sanieren“ nicht mehr angeboten. Betroffen sind Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung und zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen. Davon ausgenommen ist die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung, die ab dem 01.09.2010 eigenständig im Programm „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“ (Programm- Nr.: 431) fortgeführt wird. Für die Antragstellung in der Sonderförderung (mit Ausnahme der Baubegleitung) gelten die veröffentlichten abweichenden Regelungen zur Antragstellung, d.h. Anträge können hier noch bis einschließlich zum 30.11.2010 bei der KfW für die Maßnahmen gestellt werden, bei denen die Schlussrechnung bis zum 31.08.2010 (Rechnungsdatum) gestellt wurde.
Die neuen Programm-Merkblätter für „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ (151), „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (430) und „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“ (431) sowie die neue Bestätigung zum Antrag können in Kürze im Internet unter www.kfw.de oder im Archiv des KfW Beraterforums (www.kfw-beraterforum.de) herunter geladen werden.