Einheitliche Zinskonditionen in KfW-Förderprogrammen
Seit dem 1.7.2010 gilt im KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ (Programm Nr. 151/152) ein einheitlicher Zinssatz für Einzelmaßnahmen und die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus.
Mit dieser Vereinheitlichung soll laut KfW die Förderung für die Kreditnehmer noch einfacher und transparenter werden. Gleichzeitig wurden aber auch die Zinssätze verändert. Diese betragen seit dem 1.7. bei 10-, 20- und 30-jähriger Laufzeit (und 10-jähriger Zinsbindung) einheitlich 2,0 % bzw. 2,35 % bzw. 2,55 %, jeweils nominal p.a.
Im Programm Energieeffizient Bauen (Programm Nr. 153) bleibt der Zinssatz unverändert und gilt auch für die neuen Förderstufen KfW-Effizienzhaus 55 und 40.