KfW-Programmänderungen zum 01.09.2010
Die unerwartet hohe und auch im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich gestiegene Nachfrage macht es notwendig, Änderungen in den Programmen Energieeffizient Sanieren kurzfristig umzusetzen, um diese Förderangebote mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln weiterhin anbieten zu können.
Einstellung der Förderung der Einzelmaßnahmen (Programm-Nr.: 152/430)
Im Programm „Energieeffizient Sanieren“ wird zum 31.08.2010 die Förderung der Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante eingestellt. Das Förderangebot der KfW-Effizienzhäuser bleibt in beiden Varianten unverändert bestehen. Die bislang im Programm „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ förderfähigen Maßnahmen können im Programm „Wohnraum Modernisieren“ (Programm-Nr.: 141) zu den dort geltenden Programmbestimmungen beantragt werden. Anträge zur Förderung von Einzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante können bis einschließlich zum 31.08.2010 bei der KfW gestellt werden.
Einstellung wesentlicher Teile des Programms „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“ mit Ausnahme des Zuschusses für Baubegleitung (Programm-Nr.: 431)
Darüber hinaus werden zum 31.08.2010 wesentliche Teile der Sonderförderung im Programm „Energieeffizient Sanieren“ eingestellt. Betroffen davon ist die Förderung für Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung und zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen. Die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung wird weiterhin angeboten und ab dem 01.09.2010 eigenständig im Programm „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“ (Programm-Nr.: 431) fortgeführt. Für die Antragstellung in der Sonderförderung (mit Ausnahme der qualifizierten Baubegleitung) gelten die veröffentlichten Regelungen zur Antragstellung, d. h. Anträge können noch bis einschließlich zum 30.11.2010 bei der KfW für die Maßnahmen gestellt werden, bei denen die Schlussrechnung bis zum 31.08.2010 (Rechnungsdatum) gestellt wurde.