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Neue Bestimmungen beim Marktanreizprogramm ab 12. Juli

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute die Aufhebung der Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) beschlossen. Der Programmstopp vom 3. Mai wird somit aufgehoben. Allerdings gelten einige neue Bestimmungen ab dem 12. Juli.

Laut Informationen des BMU soll das BAFA ab dem 12. Juli 2010 wieder Antragsformulare zum MAP zur Verfügung stellen und Anträge entgegen nehmen. Wichtig: Für eine neue Antragsstellung nur die neuen Formulare verwenden! Nachfolgend die wichtigsten Punkte zur Umsetzung und zu den Inhalten des neuen MAP:

Keine Förderung mehr für Anlagen in Neubauten
In Zukunft können keine Anlagen mehr gefördert werden, wenn sie in Neubauten errichtet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Anlage zur Erfüllung einer Nutzungspflicht für erneuerbare Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz errichtet wurde. Neu errichtete Anlagen in Bestandsgebäuden werden aber auch dann gefördert, wenn sie zur Erfüllung einer Nutzungspflicht nach landesrechtlichen Regelungen errichtet wurden (z. B. in Baden-Württemberg).

Die wichtigsten Inhalte/Änderungen der neuen Förderrichtlinien
Die Förderung wird mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt, die voraussichtlich am 12. Juli 2010 in Kraft treten wird. Neue Anträge können nur noch nach den neuen Förderrichtlinien gestellt werden.
Keine Förderung mehr soll es für folgende Anlagen geben:
– Anlagen, die in Neubauten errichtet werden,
– Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen,
– luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel.
Für Wärmepumpen gelten ab sofort höhere Effizienzanforderungen. Sie werden nur noch dann gefördert, wenn sie die folgenden Jahresarbeitszahlen erreichen:
– Jahresarbeitszahl von mindestens 3,7 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen
– Jahresarbeitszahl von mindestens 4,3 bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen sowie Sole-Wasser-Wärmepumpen
– Jahresarbeitszahl von mindestens 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen
Gekürzt werden sollen zusätzlich noch einzelne Fördersätze und Boni.

Was gilt für die vor dem Programmstopp gestellten Anträge?
Die vor dem Programmstopp gestellten und bislang noch nicht bewilligten Anträge (Antragseingang bis einschließlich 3. Mai 2010 beim BAFA) werden jetzt abschließend bearbeitet. Die Förderung wird nach den bisherigen Förderkonditionen gewährt (Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Februar 2009 mit den Änderungen vom 17. Februar 2010). Nach Aufhebung des Programmstopps gelten neue Förderkonditionen.

Was gilt für die nach dem Programmstopp gestellten Anträge?
Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderbare Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich.

Was gilt für bereits errichtete Anlagen, für die noch kein Förderantrag gestellt werden konnte? Förderanträge für Anlagen, die nach der neuen Förderrichtlinie nicht mehr gefördert werden können, werden grundsätzlich abgelehnt. Dabei ist ohne Bedeutung, seit wann die Anlage betriebsbereit ist. Für Anlagen, die nach der neuen Förderrichtlinie gefördert werden können, können ab dem 12. Juli 2010 Anträge gestellt werden. Die Antragsfristen für die Anlagen, die bereits länger als 6 Monate betriebsbereit sind, wurden verlängert.

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