Neue EU-Gebäuderichtlinie tritt in Kraft
Am 18. Mai 2010 hat das Europäische Parlament die novellierte Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verabschiedet. Sie enthält verschärfte Anforderungen an Gebäude und den Energieausweis.
Die EU-Länder müssen nun bis Juli 2012 die Vorgaben der Europäischen Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) in nationales Recht umzusetzen. Die Novelle soll dazu beitragen, die Energie- und Klimaschutzziele der EU zu erreichen. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat auf einer Webseite (siehe unten) die wichtigsten Änderungen der EPBD zusammengefasst. Daraus folgender Textauszug:
Mehr Öffentlichkeit für den Energieausweis
Die EU-Richtlinie wird vorschreiben, dass der Energiekennwert in kommerziellen Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen künftig veröffentlicht werden muss. Wie bisher auch schon, muss Kauf- oder Mietinteressenten der Energieausweis zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Neu wiederum ist, dass nach Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages Käufern bzw. Mietern der Energieausweis der Immobilie ausgehändigt werden muss.
Maßnahmenpakete
Der Energieausweis muss zukünftig zwei Maßnahmenpakete beinhalten. Ein Paket soll konkrete Maßnahmen für eine umfassende Sanierung enthalten, das andere Paket Vorschläge für einzelne Bauteile, die unabhängig von einer umfangreichen Sanierung durchgeführt werden können. Die ausgewiesenen Modernisierungstipps können auch Angaben zur Amortisationsdauer beinhalten. Zusätzlich sollen Hinweise über die nächsten Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen gegeben werden.
Niedrigstenergiehäuser für Neubauten
Ab 2021 sollen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass alle Neubauten als Niedrigstenergiehäuser („nearly zero-energy building“) errichtet werden. Bei Niedrigstenergiehäusern liegt der Energiebedarf fast bei Null. Diesem Standard müssen ab 2019 zudem alle neuen Gebäude entsprechen, die von öffentlichen Einrichtungen genutzt bzw. erworben werden. Ausnahmen können nur gemacht werden, wenn die Maßnahme ökonomisch oder technisch nicht sinnvoll ist.
Die weiteren, zentralen Änderungen des dena-Textes sowie eine downloadbare Version der EU-Gebäuderichtline finden Sie hier.